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Abbau von Barrieren durch Förderungen des Bundessozialamtes
Menschen mit Behinderung sind häufig mit Barrieren konfrontiert, welche die Bewältigung des Alltags und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beinträchtigen oder unmöglich machen.
Durch die Förderung von investiven Maßnahmen wurde die Möglichkeit geschaffen, Barrieren abzubauen:
Was kann gefördert werden?
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Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben
z.B. Errichtung einer Rampe, eines (Treppen)Lifts, eines Behindertenparkplatzes, Einrichtung eines Leitsystems für Blinde oder schwer Sehbehinderte, u.a.m
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Behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und Sanitärräumen
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Maßnahmen, welche die Benutzung therapeutischer Vorrichtungen in Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge ermöglichen bzw. erleichtern
Wer kann Förderungen bekommen?
- Betriebe
- Non- Profit- Organisationen
- Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge (Ärzte, Apotheken, Ambulatorien, Kur- und Wellness- Einrichtungen, etc)
Von der Förderung ausgenommen sind: Bund, Länder, Gemeinden, Sozial-versicherungsträger, Kammern, AMS, ÖBB, PostAG.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wie hoch sind die Förderungen?
50 Prozent der behinderungsbedingten Gesamtkosten, maximal jedoch Euro 50.000,-
Wie kommt man zu einer Förderung?
Ein Antrag ist vor Realisierung des Vorhabens bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamts zu stellen
Nähere Informationen unter:
5020 Salzburg
Auerspergstraße 67a
Tel.: 05 99 88 - 3999
Fax: 05 99 88 - 3499
Pressebericht im Salzburger Fenster
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